Leistungen im Bereich Energieausweise

Seit dem 01. Mai 2014 sieht der Gesetzgeber beim Verkauf oder der Vermietung vor, dass der Eigentümer einen qualifizierten Energieausweis vorzuweisen hat. Dieser ist bereits bei der Vermarktung wie z.B. der Besichtigung vorzulegen.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Bedarfsorientiert:
Bei diesem Energieausweis wird die Bausubstanz wie z.B. vorhandenes Mauerwerk, Fenster, Dach etc. berücksichtigt und daraus der zu erwartende Energieverbrauch abgeleitet.

Verbrauchsorientiert:
Bei diesem Energieausweis wird aus den Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Jahren ein durchschnittlicher Energieverbrauch abgeleitet.

Für welche Objekte werden Energieausweise in der Regel angefertigt?
  • Bestehende Wohngebäude 5-12 WE (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
  • Bestehende Wohngebäude 1-4 WE, Bauantrag nach dem 1. November 1977 (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
  • Bestehende Wohngebäude 1-4 WE, Bauantrag vor dem 1.11.1977, 
    (Hinweis: „Bauantrag“ bedeutet häufig: reales Baujahr 1978 oder 79, Bedarfsausweis).
  • Bestehende Wohngebäude 1-4 WE, Bauantrag vor dem 1.11.1977, 
    erfüllt Anforderungen der WSVO vom 11.8.1977 (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
  • Gemischt genutzte Gebäude, wenn der Gewerbeanteil 10% der Wohnfläche nicht überschreitet (Hinweis: Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten beachten, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
Wie bekomme ich meinen Energieausweis?
  • Telefonat oder Mail über den Auftragsumfang
  • Es wird ein Ortstermin vereinbart, bei dem die relevanten Daten vom Sachverständigen erfasst werden
  • Nach dem Ortstermin wird der Energieausweis erstellt und in digitaler oder schriftlicher Form übersandt